Vermächtnis & Erbschaft


Immer wieder kommt die Frage auf: "Was geschieht mit meinem Hund, mit meiner Katze oder meinem Kleintier, wenn ich sterbe und in meinem Familien- oder Bekanntenkreis keine Möglichkeit besteht, mein Liebling weiter zu betreuen?"

 


Deshalb ist es wichtig, bereits vorher schon für sein geliebtes Tier zu sorgen und einen liebevollen Abnehmer zu sichern.

So ist es möglich, dem Erben, einer sonstigen Person aber auch unserem Tierschutzverein und Tierheim eine Auflage erteilen, das Tier zu übernehmen und unter Verwendung der Erbschaft bis zu seinem Tod artgerecht zu halten.

 

Auch wenn Sie kein Tier haben, können Sie unseren Verein und das Tierheim mit einem Vermächtnis bzw. einer Erbschaft unterstützen. So konnten beispielsweise bereits Gebäude errichtet werden, die den Erblasser in dankbarer Erinnerung gewidmet und nach ihnen benannt wurden.

 

 

Lassen Sie sich auf alle Fälle von einem Notar Ihres Vertrauens beraten.