Tierquälerei anzeigen


Erstatten Sie Anzeige bei Verdacht und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. 


Voraussetzung

Sie haben einen Vorfall beobachtet.

Sie haben einen begründeten Verdacht.

Frist & Dauer

keine

Kosten

keine

Unterlagen

keine

 

Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.

rechtsgrundlage

Verfahren

Zeigen Sie Ihre Beobachtung dem zuständigen Amt an.

  • Polizei: Bei Verdacht auf Straftat
  • Veterinäramt: Bei Überwachung und Einhaltung der Tierschutzvorschrift 

Beantworten Sie dem Amt möglichst genaue folgende Fragen.

  • Wo? (Ort)
  • Wann? (Zeit)
  • Was? (Art des Vorfalls)
  • Wie? (Ablauf des Vorfalls)
  • Wer ist betroffen? (betroffene Tiere und diesen zugefügte Schmerzen, Leiden oder Schäden)
  • Wer war beteiligt? (beteiligte Personen und Zeugen, falls bekannt)

Ihre Angaben werden dann von der zuständigen Stelle überprüft.